Etwa im Mai jeden Jahres beginnt die Suche nach dem neuen Moot-Team der Universität Mainz. Zunächst findet eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten statt. Im Anschluss werden die Bewerbungen (Lebenslauf und Notenaufstellung aus Jogustine) per E-Mail (vismoot(at)uni-mainz.de) eingereicht.
Voraussetzung für die Bewerbung sind lediglich Kenntnisse im deutschen Schuldrecht sowie solides Schulenglisch. Des Weiteren sollten die Bewerber nach dem aktuellen Sommersemester ihre Zwischenprüfung abgeschlossen haben.
Alle Bewerber erhalten ein Urteil, welches sie in Form eines fünf- bis zehnminütigen Kurzreferats auf Englisch bearbeiten müssen. Dabei sollen die Kernthesen herausgearbeitet werden, Handouts oder Folien sind nicht nötig. Anhand dieser Vorträge werden vier bis fünf Studierende für das Team ausgewählt.
Das Urteil für das Kurzreferat ist das BGH Urteil vom 03.04.1996 - VIII ZR 51/95 (Hamburg) und ist unter NJW 1996, 2364 oder hier zu finden.
Bewerbungsschluss ist der 10. Juni 2026!
Die Infoveranstaltung findet am 26. Mai 2026 um 18:00 Uhr im HS VII (Raum Nr. 00 341, Altes ReWi) statt!
Die Folien zur Infoveranstaltung findet ihr hier.
Wenn ihr einen Einblick bekommen wollt, was der Vis Moot ist, kann man sich hier unser Video anschauen und hier ein Interview mit zwei Teilnehmerinnen aus dem Team 2023/24 lesen!